Bi mit Handicap

Beschluss der Mitgliederversammlung des BiNe e. V. am 08. April 2006 in Butzbach / Hessen

Förderung von Barrierefreiheit für Bisexuelle

Antragsteller:
RAR – RICHTIG AM RAND
Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender mit Behinderung

Beschlusstext:

  1. Das Bisexuelle Netzwerk BiNe e. V. fördert die Teilhabe und Selbstbestimmung von bisexuellen Frauen und Männern mit Behinderung. Hierzu wirkt es mit bei der Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen des bisexuellen Lebens, insbesondere durch:
    a) Planung und Durchführung von Projekten, Webauftritten und Veranstaltungen, nicht ohne Prüfung, inwieweit dem Anspruch von behinderten Menschen auf Zugang und Nutzung zu genügen ist.
    b) Information und Werbung für Projekte, Webauftritte und Veranstaltungen, nicht ohne Angabe des vorfindbaren Grades der Barrierefreiheit.
  2. Das Bisexuelle Netzwerk BiNe e. V. verknüpft Kostenzusagen, auch an vereinsexterne Antragsteller, mit der ausdrücklichen Aufforderung, die oben genannten Vorgaben nach eigenem Ermessen umzusetzen.
  3. Barrierefrei sind gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Begründung:

Bisexuelle mit Behinderung sind „Doppelter Diskriminierung“ ausgesetzt. Barrieren verwehren ihnen den uneingeschränkten Zugang zu und die selbständige Nutzung von den für sie relevanten Lebens- und Erfahrungsräumen. Bloße Unkenntnis bezüglich möglicher Barrieren kann bereits Grund sein, das Aufsuchen von unbekanntem Terrain und die Teilnahme an Veranstaltungen zu vermeiden.

BiNe, das Bisexuelle Netzwerk e. V. , will Bisexuellen helfen, Barrieren zu überwinden, die dem Entdecken solcher Räume entgegenstehen. Es ruft hierfür Projekte, Webauftritte und Veranstaltungen ins Leben oder unterstützt entsprechende Initiativen Dritter. Es schafft erklärungsfreien Raum, eigenen Erlebens- und Empfindungsmöglichkeiten nachzuspüren.

BiNe e. V. kann durch die Umsetzung des Antrags baulichen, technischen und finanziellen Unwägbarkeiten zum Trotz dem Anspruch von Bisexuellen mit Behinderung auf Zugang und Nutzung entgegenkommen. Das Selbstbewusstsein der Betroffenen wird gestärkt. Vom Beschluss dieses Antrags kann eine Signalwirkung ausgehen für andere Akteure in der LSBT-Bewegung sowie in Behindertenverbänden.

Zu notwendigen Standards der Barrierefreiheit und Möglichkeiten der Darstellung verweisen wir auf einschlägige Quellen im Internet, bieten aber auch selbst unsere Unterstützung an. Köln, 07.02.2006 für RAR – RICHTIG AM RAND | Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender mit Behinderung, i.A. Corrie Peters

Aktualisiert: 17.02.2009 17.39:59 Corrie
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